Zur Problematik funkbasierter Zähler

2021 hat der Bundesrat in Deutschland vor dem Hintergrund europäischer Gesetzgebung einer Verordnung zugestimmt, die eine umwälzende Neuerung brachte: Die Anwendung von „Fernablesung“ wurde für Zähler in Wohnungen für Mehrfamilienhäuser mit verschiedenen Nutzern, also für fast alle Eigentums- und Mietwohnungen verpflichtend gemacht1. Die betreffende Umrüstung muss bis spätestens gegen Ende 2026 überall erfolgt sein. Damit aber wird faktisch der Einsatz umstrittener Mobilfunktechnologie auch gegen private Widerstände ermöglicht – was einen massiven, doch wohl unverhältnismäßigen Eingriff in das hohe Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) bedeutet.

Lesen Sie den interessanten ganzen Artikel unter: Problematik funkbasierter Zähler – IBN