Radon

Radonprüfung für Sachsen, Thüringen und Bayern

So kommt Radon in Ihr Haus

So dringt Radon ins Gebäude ein

Wenn Sie eine Belastung durch Radon vermuten oder Ihr Therapeut eine solche diagnostiziert, empfiehlt sich eine umfassende Radonprüfung. Auch im Rahmen des Hausbaus oder bei der Sanierung von alten Gebäuden empfiehlt sich eine solche Analyse durch einen unabhängigen Sachverständigen.

Bodengas-Beprobung für Neubauten

Bevor Sie mit dem Bau Ihres Traumhauses beginnen, sollten Sie unbedingt eine Beprobung des vorhandenen Bodengases vornehmen lassen. Der zertifizierte Sachverständige für Baubiologie und Umweltanalytik benötigt hierfür einen aktuellen Lageplan des Grundstücks und die Einordnung des geplanten Hauses auf dem Grundstück.

Entsprechend der Empfehlungen zur Beprobung werden fünf Messpunkte im Bebauungsfenster festgelegt und mithilfe von Probelanzen in der empfohlenen Messtiefe von 1 m beprobt. Die gewonnenen Ergebnisse werden dazu genutzt, eine Durchschnittsgröße des Bodengases zu ermitteln. Dieser Mittelwert wird dann für die Planung geeigneter Schutzmaßnahmen herangezogen.

Radongas-Monitoring für die Sanierung im Bestand

Für die Radonanalyse im Rahmen von Sanierungsprojekten arbeitet Baubiologe Rüdiger Weis mit folgenden Verfahren:

  • Monitoring über einen Zeitraum von etwa vier Wochen mittels zweier Radonmonitore in zwei Gebäudeebenen (Empfehlung: Kellergeschoss und Erdgeschoss)
  • Langzeitmessung mit Kernspurdetektor (Exposimeter, Messdauer ein Jahr)
  • Radon-Sniffing (Suche von Eintrittstellen im Objekt) mit RTM 1688 (Radon-Thoron-Monitor), sehr genaues Monitoring –  hohe Sensitivität, kombiniert mit dem Messverfahren der Alpha-Spektroskopie erlauben schnellstmögliche Messungen auch bei geringen Radonkonzentrationen. Die Thoronkonzentration wird gleichzeitig bestimmt.

Prinzipiell sollte das Monitoring (Kurzeitmessverfahren) mindestens zwei Mal angewendet werden (im Sommer und im Winter). Andernfalls können die jahreszeitlich bedingten starken Schwankungen die Validität der Ergebnisse beeinflussen. Orientierendes Monitoring gibt Auskunft über die realen Belastungswerte, gegebenenfalls können diese Werte durch eine zweite Messung in der Heizperiode verifiziert werden.

Die anschließende Auswertung erfolgt anhand der empfohlenen Richtwerte der Strahlenschutzkommission. Aus der Bewertung der Langzeitmessung ergeben sich Empfehlungen zu Notwendigkeit und Art der Sanierung.

Wichtiger Hinweis:

Das tägliche und gründliche Lüften kann die vorhandene Gaskonzentration erheblich senken, nicht aber die Konzentration bereits ausgefallener Schwermetalle. Im Falle einer erhöhten Konzentration von Radon genügt normales Fensterlüften also nicht, hier müssen andere Maßnahmen zur Reduzierung ergriffen werden. Vor einem Neubau sollten Sie deshalb unbedingt eine Bodengasmessung durchführen lassen, um zukünftige Belastungen ermitteln und beim Neubau vorsorgliche die Gefährdung reduzieren zu können.

Für Fragen zum Thema Radonanalyse und Bodengasmessung steht Ihnen der Baubiologe, Umweltanalytiker und zertifizierte Radonfachperson Rüdiger Weis gern telefonisch und via E-Mail zur Verfügung.

Rechtliche Regelungen zu Radon in Gebäuden

Wir sind als Radonfachperson zertifiziert (Bayrisches Landesamt für Umwelt, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft).

Die neuen Regelungen (31.12.2018) zum Schutz vor Radon in Wohnräumen und an Arbeitsplätzen stehen im Strahlenschutzgesetz in den Paragraphen 121 bis 132 und in der Strahlenschutzverordnung in den Paragraphen 155 bis 158.

Die wesentlichen Inhalte sind:

  • Referenzwert mit 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m³)
  • Vorbeugender Radonschutz bei Neubauten ist Pflicht (auch außerhalb der Rn-Vorsorgegebiete)
  • Messpflicht an Arbeitsplätzen in Erd- oder Kellergeschoß in Radonvorsorgegebieten
  • Vorbeugender Radonschutz bei Reduzierung der Luftwechselraten (auch außerhalb der Vorsorgegebiete)
  • Für private Haushalte sind Messungen sehr zu empfehlen, nicht nur in den ausgewiesenen Vorsorgegebieten
  • Festlegung der Radon-Vorsorgegebiete

300 Bq/m³ für Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze als Referenzwert sind im Strahlenschutzgesetz vorgeschrieben.